Der Pflegeblog

Verhinderungspflege
Was Sie wissen müssen

✔️ Erfahren Sie, wann Sie diese Leistung nutzen können
✔️ Praktische Beispiele vermitteln einfach den Kontext
✔️ Beantragen Sie gemeinsam mit uns Ihre Verhinderungspflege

Sie leisten unglaubliche Arbeit, indem Sie sich tagtäglich um Ihre Liebsten kümmern. Doch auch Sie als pflegende Angehörige benötigen Momente der Erholung. Keine Sorge – das sagt nicht nur der gesunde Menschenverstand, sondern auch der Gesetzgeber.

Mit der Verhinderungspflege haben Sie das Recht, sich eine wohlverdiente Auszeit zunehmen, ohne dass die Betreuung Ihrer Angehörigen ins Stocken gerät.

Ob für einige Stunden, ein Wochenende oder gar eine ganze Woche – wir zeigen Ihnen wie.

Inhaltsverzeichnis

  • Definition
  • Voraussetzungen
  • Höhe der Leistungen
  • Praxisbeispiele
  • Antrag stellen
  • Häufigste Fragen & Antworten

Definition der Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung Ihrer Pflegeversicherung. Sie zielt darauf ab, die Pflegeperson bei Abwesenheit zu vertreten und wird im elften Sozialgesetzbuch (§ 39 SGB XI) wie folgt definiert:
„Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr.“

Verhinderungspflege ermöglicht es, pflegenden Angehörigen sich eine Auszeit zu nehmen, während die Pflege der betroffenen Person durch eine andere Person oder Einrichtung sichergestellt wird. Sie tritt ein, wenn die reguläre Pflegekraft aufgrund von Krankheit, Urlaub oder anderen Gründen zeitweise ausfällt.

Das Pflegegeld wird nicht gekürzt, sofern die Pflegeperson nur stundenweiseverhindert ist. Stundenweise heißt hier genau, dass die Verhinderungspflege nicht länger als 8 Stunden pro Tag in Anspruch genommen wird. Ist die Pflegeperson jedoch länger verhindert, wird das Pflegegeld während dieser Zeit um die Hälfte gekürzt.

Voraussetzungen

Damit Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden kann, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegrad 2 besitzen
  • Vor Antritt der Verhinderungspflege sollte die pflegebedürftige Person bereits sechs Monate lang zu Hause gepflegt worden sein. Keine Sorge, das bedeutet nicht 180 aneinandergereihte Tage. Pausen von bis zu vier Wochen sind kein Hindernis. Zudem ist es nicht notwendig, dass immer dieselbe Person während der gesamten sechs Monate gepflegt hat
  • Pro Jahr darf die Verhinderungspflege für bis zu sechs Wochen in Anspruch genommen werden

Höhe der Leistungen

Die Pflegekasse zahlt bis zu 1.612 Euro für Pflegekosten im Rahmen der Verhinderungspflege pro Jahr. Das gilt, wenn nicht professionelle Pflegekräfte oder Personen, die nicht im selben Haushalt leben und nicht eng mit der pflegebedürftigen Person verwandt sind, die Ersatzpflege leisten.

Den Stundenlohn für die Pflege durch eine alternative Person, setzen Sie als Angehörige Person mit dieser eigenständig zusammen fest.
Sollten Sie die Leistungen aus der Kurzzeitpflege nicht genutzt haben, können Sie diese zusätzliche für die Verhinderungspflege einsetzen. In unserer Pflegeberatung erklären wir Ihnen wie.

Wird die Verhinderungspflege durch eine verwandte Person (einschließlich 2. Verwandtschaftsgrad) oder eine in häuslicher Gemeinschaft des Pflegebedürftigen lebenden Person durchgeführt, ist die Kostenerstattung auf den 1,5-fachen Betrag des Pflegegeldes pro Jahr limitiert. Allerdings können Verdienstausfall oder Fahrtkosten zusätzlich mit angerechnet werden. Eine Aufstockung ist dann bis max. 1.612 Euro möglich.

Praxisbeispiele

Urlaubsfahrt
Sie haben mit Ihrer Familie einen Urlaub über 2 Wochen auf Kreta gebucht. Ihre Nachbarin hat sich angeboten, 4 Stunden täglich nach Ihrer Mutter zu sehen. Sie vereinbaren einen Stundenlohn von 20 Euro. Demnach werden von den 1.612 Euro Budget 1.120 Euro genutzt. (14 Tage x 4 Stunden x 20 Euro Stundenlohn = 1.120 Euro). Ihnen bleiben nach Rückkehr aus dem Urlaub noch 492 Euro zur Verfügung, falls Sie wieder einmal Ihre Nachbarin oder eine andere Person um Unterstützung bitten möchten.

Regelmäßige Unterstützung
Sie pflegen Ihren Vater nun seit 4 Jahren, welcher den Pflegegrad drei zugesprochen bekommen hat. Die Pflege nimmt Sie mehrere Stunden wöchentlich ein und so möchten Sie sich hin und wieder eine Pause gönnen. Ihr Bekannter könnte sich vorstellen, Sie 1x wöchentlich für 2 Stunden am Abend zu unterstützen. Gemeinsam vereinbaren Sie einen Stundenlohn von 15 Euro. Sie können das gesamte Kalenderjahr über die Verhinderungspflege finanzieren und sich wöchentlich 2 Stunden Auszeit nehmen. (52 Wochen x 2 Stunden x 15 Euro Stundenlohn = 1.560 Euro).

Antrag stellen

Es ist verständlich, dass bürokratische Hürden oft abschreckend wirken. Aber keine Sorge, der Antrag auf Verhinderungspflege ist unkomplizierter als er scheint – und wir unterstützen Sie dabei.

Füllen Sie während unserer kostenfreien Pflegeberatung gemeinsam mit unseren erfahrenen Pflegeberater:innen das Formular für Ihre Pflegekasse aus. Hier müssen Sie die Daten der pflegebedürftigen Person sowie Informationen zur regulären und vertretenden Pflegekraft eintragen.

Im Notfall können wir mit Ihnen gemeinsam sogar rückwirkend die Verhinderungspflege beantragen. Verhinderungspflege rückwirkend zu beantragen geht, wie bei allen Sozialleistungen, bis zu vier Jahre lang. Sie müssen die angefallenen Kosten nachweisen und die Rahmenbedingungen der Pflegekasse schildern können.

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Gabriele Paulsen
Teamleitung Pflegeberatung, Pflegewegweiser

Häufigste Fragen & Antworten

Wer darf die Verhinderungspflege ausführen?

Verhinderungspflege kann von Privatpersonen aber auch von ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten erbracht werden. Für nahe Verwandte oder Angehörige des Pflegebedürftigen und Personen desselben Haushalts gelten jedoch andere Regelungen im Leistungskatalog der Pflegeversicherung.

Muss ich einen Grund angeben, warum Verhinderungspflege beantragt wird?


Ja – Ihre Pflegekasse möchte ggf. wissen, für welchen Zweck Sie die Verhinderungspflege beantragt haben. Gründe können u.a. sein

  • Urlaub
  • Krankheit, Arzttermine, Aufenthalt im Krankenhaus oder     Teilnahme an Rehamaßnahmen
  • Freizeitgestaltung wie ein Theaterbesuch, Feierlichkeiten,     Einkaufen
  • Unvorhergesehene berufliche Verpflichtung, wie z.B. eine notwendige Fort-/Weiterbildung
Kann die Verhinderungspflege aufgeteilt werden?

Die zustehenden Zeiten der Ersatzpflege von 42 Tagen können sowohl komplett am Stück als auch in Teilabschnitten von Tagen, Wochen oder auch nur Stunden in Anspruch genommen werden

Was ist der Unterschied zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?

Die Verhinderungspflege dient dazu, die Pflege temporär zu übernehmen, wenn die Hauptpflegeperson (z.B. ein Angehöriger) aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen kurzzeitig verhindert ist und die Pflege nicht leisten kann. Die Kurzzeitpflege hingegen bietet eine zeitlich befristete vollstationäre Betreuung in einer Pflegeeinrichtung, zum Beispiel wenn nach einem Krankenhausaufenthalt eine Übergangspflege nötig ist oder wenn zu Hause die Pflege vorübergehend nicht gewährleistet werden kann.

Wie hoch sollte der Stundenlohn für die Verhinderungspflege sein?

Der Stundenlohn sollte angemessen sein. Durchschnittlich wird ein Lohn i.H.v. 12-15 Euro vereinbart. Denken Sie daran: Je höher der Stundenlohn ist, desto weniger Stunden kann die Ersatzpflegeperson eingesetzt werden.

Wer bekommt das Geld für die Verhinderungspflege ausbezahlt?

Das Geld für die Verhinderungspflege wird der pflegebedürftigen Person überwiesen. Sie deckt damit die Ausgaben für Verhinderungspflege, die sie belegen kann. Pflege- und Betreuungsdienste können ihre Verhinderungspflegedirekt mit der Pflegekasse abrechnen.

Muss die Verhinderungspflege versteuert werden?

Die pflegebedürftige Person muss die Verhinderungspflege nicht versteuern. Auch sittlich verpflichtete Privatpersonen, die die Verhinderungspflege machen und dafür bezahlt werden, müssen das Geld nicht versteuern, wenn die jährliche Geldsumme unter dem jährlichen Gesamtbetrag des Pflegegeldes der pflegebedürftigen Person liegt.

Was ist die stundenweise Verhinderungspflege?

Reguläre VerhinderungspflegeStundenweise Verhinderungspflege
Dauert länger als 8 Stunden pro Tag.Diese dauert pro Tag weniger als 8 Stunden.
Das Pflegegeld wird für die Zeit der Verhinderungspflege hälftig gekürzt.Das Pflegegeld wird für diese Zeit nicht gekürzt (nicht angerechnet).
Die Verhinderungspflege ist auf 42 Tage pro Jahr begrenzt.Ersatzpflege unter 8 Stunden wird nicht auf die regulären Verhinderungstage angerechnet und kann somit ganzjährig in Anspruch genommen werden.